Positionspapier: Kein Schwarzes Pellerhaus neben dem Denkmal nationaler Bedeutung
Der Genehmigungsantrag für die Sanierung des denkmalgeschützten Pellerhauses ist bei der Bauordnungsbehörde eingereicht worden. Für die Nutzung des Gebäudes als Haus des Spiels sind zusätzliche Treppenhäuser erforderlich. Ein Treppenhaus für die barrierefreie Erschließung
aller Geschosse des Archivturms wird außen an der jetzt geschlossenen Westwand vorgebaut. So kann gleichzeitig ein weiterer Zugang zum historischen Kellergewölbe geschaffen werden.
Das benachbarte westliche, unbebaute Grundstück ist zusammenhängend im Eigentum der Stadt und grenzt im Westen an die Tetzelgasse an. Nördlich davon wurde 2008 ein Erweiterungsbau am Johannes-Scharrer-Gymnasium errichtet. Auf dem Grundstück befanden sich bis 1945 das sog. Schwarze Pellerhaus und zur Tetzelgasse der Peststadel. Dieser wurde, obwohl die Grundmauern noch standen, zur Verbreiterung der Tetzelgasse abgebrochen und das Grundstück damit entsprechend verkleinert. Von 2008 bis vor kurzem war die Fläche geprägt durch die Baustelleneinrichtung für die Rekonstruktion des Pellerhofes.
Wir lehnen eine Rekonstruktion des Schwarzen Pellerhauses aus folgenden Gründen ab:
- Das städtebauliche Quartier ist geprägt durch Einrichtungen der Kultur und Bildung. Diese Funktionen sind vordringlich für die bürgerliche Gesellschaft von Bedeutung. Deshalb ist das Grundstück als Potenzial für öffentliche, bürgerschaftliche Nutzungen zu sehen.
- Eine Bebauung des gesamten Grundstückes (Schwarzes Pellerhaus und Peststadel), macht nur dann Sinn, wenn der entsprechende Bedarf einer öffentlichen Nutzung gegeben ist. Chancen für künftige Generationen sind offen zu halten.
- Es besteht kein Bedarf für ein privat genutztes Wohn- und Geschäftshaus an dieser Stelle, wohl aber für einer Grünfläche. Langfristig ist auf dem Grundstück eine funktionale Ergänzung des Haus des Spiels mit öffentlichen Nutzungen denkbar. Dies würde durch ein privates Gebäude verhindert.
- Für die Sanierung und Nutzung des Pellerhauses ist zur Erschließung aller Geschosse einschließlich Keller ein funktional notwendiges Treppenhaus zwingend erforderlich, aber keine Umbauung dessen. Die Kosten für das Treppenhaus sind in den kalkulierten Baukosten enthalten und entsprechen etwa 3–4% der Gesamtsumme.
- Keine Zerstörung von öffentlichem Grün: Die Nutzung als PocketPark ist mit wenigen, einfachen Mitteln möglich. Wichtig ist aber eine Gesamtplanung für eine attraktivere Gestaltung und Nutzung des Egidienplatzes, die nach erfolgter Sanierung des Hauses des Spiels geklärt sein muss. Dem Klimaschutz ist dabei Rechnung zu tragen.
- Eine Bebauung auf dem Grundstück neben dem Pellerhaus muss von allen Seiten betrachtet werden und kann sich räumlich nicht auf eine Frontalansicht der Südseite beschränken. In der Altstadt ist außerdem grundsätzlich die Dachsituation in die räumliche Betrachtung einzubeziehen.
- Durch das Herauslösen des Projektes Schwarzes Pellerhaus aus dem zusammenhängenden städtischen Grundstück wird eine Gesamtlösung für das Grundstück verhindert. Eine Bedarfsplanung Grün ist für den gesamten Egidienberg im Zusammenhang wichtig.
- Die städtebaulichen Ziele der ursprünglichen Gesamtplanung des Egidienplatz-Wettbewerbs von 1953 und das Motto des Wiederaufbaus „das echte Neue neben das echte Alte zu setzen“ sind immer noch vorbildlich und zukunftsfähig.
- Die hochwertige Architektur des Nachkriegs-Pellerhauses und dessen anerkannte Wertschätzung als Denkmal nationaler Bedeutung erfordern eine qualitätsvolle und sensible Beantwortung der städtebaulichen Fragen.
Wir fordern die Stadt Nürnberg auf, sich dieses sensiblen Stadtraums bewusst zu werden.
Zukünftige Entwicklungen für alle Bürger dürfen nicht durch vordergründig einfach erscheinende private Lösungen verbaut werden. Das Motto des Wiederaufbaus „das echte Neue neben das echte Alte zu setzen“ hat heute noch Gültigkeit. Das echte Alte ist heute nach 75 Jahren ein hochwertiges Denkmal nationaler Bedeutung, das einen respektvollen Umgang verdient.
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